Die Anfänge des Johanniterordens liegen im
Dunkeln. Nach den Quellen gründeten Kaufleute aus Amalfi zwischen 1048 und 1071 in Jerusalem ein Johannes dem Täufer geweihtes Hospital für arme und kranke Pilger,
das eine Laienbruderschaft leitete und der sich christliche Ritter nach ihrem Einzug in Jerusalem 1099 anschlossen.
Die päpstliche Anerkennung als Orden wurde 1113 durch
Papst Paschalis II. erteilt. Die Balley Brandenburg erhielt im Jahre 1382
mit dem Vertrag von Heimbach eine Sonderstellung im Orden.
Aus dieser Balley entwickelte sich der evangelische Johanniterorden, während der verbleibende Orden heute als katholischer Malteserorden bekannt ist.
Zielsetzung der Johanniter ist es seit 900 Jahren, Kranke zu pflegen,
sich der Schwachen anzunehmen und für den christlichen Glauben einzustehen. Im Sinne des durch die Reformation neu erschlossenen Evangeliums Jesu Christi wollen Johanniter dort tätig sein, wo die Not
des Nächsten auf tätige Liebe wartet und Angefochtene des Zeugnisses des Glaubens bedürfen.
Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu
Jerusalem - der Johanniterorden - ist als der evangelische Zweig des
alten Johanniterordens durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen aufgrund seiner durch den Westfälischen Frieden anerkannten landesherrlichen Souveränität unter dem 15. Oktober 1852
wiederhergestellt worden. Durch das gleiche Dekret sind dem Johanniterorden Korporationsrechte verliehen worden (veröffentlicht: Preußische Gesetzsammlung Nr. 1 vom 15. Januar
1853).
Die geltende Satzung des altrechtlichen Vereins besteht in der Fassung vom 27.6.1993, genehmigt vom Regierungspräsidenten Köln vom 20.8.1993 (15.2.2-16/62) und vom Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland durch den "Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens" vom 19.4.1994 (Bundesgesetzblatt 1994, S. 954). Der Name der Balley, der Name "Johanniterorden", die Bezeichnung "Die Johanniter" und der Kreis mit dem achtspitzigen Kreuz sind international geschützt.