Der "Deutsche Orden" oder wie der Orden vollständig heißt der
"Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Marien in Jerusalem"
blickt auf eine lange und ereignisreiche über 800jährige Geschichte zurück.
Im Jahr 1190, während des dritten Kreuzzuges, vor der Hafenstadt Akkon im Heiligen Land zunächst als Hospitalbruderschaft gegründet, wurde er bereits 1198 in einen geistlichen Ritterorden umgewandelt
und bestand als solcher über 700 Jahre bis er 1929 seine heutige Gestalt erhielt.
Er ist ein klerikales Ordensinstitut päpstlichen Rechts, dem die Kongregation der Deutschordensschwestern ein- und das Familiareninstitut angegliedert ist. In Deutschland - nach der Säkularisation
existierte der Orden hier nicht mehr - ist er seit 1945 wieder tätig. Es waren Ordenspriester aus dem Sudetenland, die mit den Vertriebenen nach Deutschland zogen, um sie seelsorglich zu
betreuen.
Im Prolog des Ordensbuches heißt es: "Echte Ritterschaft kennt nicht nur die zeitgebundene Form des Schwertkampfes, die vergangen ist;
vielmehr ist der Einsatz für Christi Reich, der Schutz der Wehrlosen,
die Hilfe für die Misshandelten, Bedrängten, Verachteten und Notleidenden die eigentliche Haltung des ritterlichen Menschen."
Diese Haltung suchen die Brüder, Schwestern und Familiaren des Deutschen Ordens getreu dem Ordensmotto "Helfen und Heilen" gemeinsam zu verwirklichen.
Das seit 1965 vom Apostolischen Stuhl approbierte Institut der Familiaren ist
dem Orden der Brüder vom Deutschen Haus Sankt Mariens
(Deutscher Orden) angegliedert. Es wurde nach dem Vorbild der in den mittelalterlichen Ordensregeln genannten „familiares“ errichtet.
Die Familiaren, auch Marianer genannt, sind dem Orden geistlicherweise verbunden, bilden im Sinne des Kirchenrechtes eine öffentliche Vereinigung und unterstehen der Autorität des Hochmeisters bzw.
des Apostolischen Stuhles. Ihm gehören Männer und Frauen weltlichen oder geistlichen Standes an, die den Orden in seinen Werken und Anliegen unterstützen und sich so um den Orden verdient
machen.
Sie unterstützen den Orden aber auch im Gebet und haben Anteil an den Gebeten und guten Werken der Brüder und Schwestern des Ordens,
auch über ihren Tod hinaus. Die Familiaren erhalten bei der Feier der Aufnahme das Kreuz des Ordens und den Ordensmantel.
Ihr Selbstverständnis und ihr Wirken für den Orden wird durch das
„Statut der öffentlichen Vereinigung der Familiaren des Deutschen Ordens Sankt Mariens in Jerusalem“ sowie den „Durchführungsbestimmungen zum Apostolischen Statut der Familiaren“ geregelt und
gestaltet.
Das Institut der Familiaren gliedert sich in Balleien und (selbständige) Komtureien, denen der Balleimeister bzw. der Komtur vorsteht.