SRI - Sacri Romani Imperii dignitatem communitas
Der Orden des Heiligen Römischen Reiches 1806
(HRR) sieht sich als kultureller Erbe des Römischen Reiches sowie dessen historischem Nachfolger, dem Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation).
Er versteht sich als Societas Nobilitas. Seine Mitglieder gehören entweder dem Senatorenstand (ordo senatorius) oder dem Ritterstand (ordo equester) an oder sind Mitbrüder/schwestern (Confrater) des
Ordens.
Der Orden versteht sich als Wertegemeinschaft, der positive traditionelle Werte und die Vermittlung von ethischem, geistigen Wissens in der heutigen Zeit verbindet. Der Orden hat als eigenes
Ordenswerk die St.Georg Akademie, in denen dieses Wissen vermittelt wird und dieses dann auch gelebt werden soll. Die Kandidaten haben vorher verschiedene Ränge/Grade des Ritterstandes durchlaufen,
bevor sie im Cursus Honorum (Ämterlaufbahn) des Ordens aufsteigen.
Aus dem römischen Selbstverständnis
heraus war es das höchste Ziel
sich für den Staat und die Gesellschaft einzusetzen;
hieraus ergibt sich auch die Zielsetzung des Ordens
des Heiligen Römischen Reiches.
Der Orden unterstützt deshalb humanitäre und völkerverbindende Bestrebungen im
In- und Ausland und fördert gemeinnützige Vorhaben durch humanitäre Hilfsleistungen und kulturelle Veranstaltungen.
Des Weiteren ist der Orden bestrebt die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten zu fördern, ritterliches Verhalten im täglichen Leben zu praktizieren sowie historisches Brauchtum im Rahmen der
Ordensarbeit
zu bewahren.
Hierbei sollen die historischen Vorgaben des Römischen Reiches und deren
Nachfolger die Grundlage des Handels bilden.
Der Orden verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützig-mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und dient unmittelbatr dem Wohle aller Menschen, also auch der
Nichtmitglieder. Der Orden ist eine elitäre und edle Gemeinschaft mit ethnischer Zielsetzung, die sich in der Allgemeinheit zu verbreiten sucht.
Der Orden ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken.
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich zu ritterlichen Idealen im Sinne des Ordens bekennt und unbescholten ist.
Die Mitgliedschaft wird unterschieden:
in ausserordentlichen Mitgliedern - Fördermitglieder (Confrater), Ehrenritter
(Gnadenritter) und Ehrensenatoren
in ordentlichen Mitgliedern - Rechtsritter (Justizritter), Senatskonsuln (Senator Consulares), dem Prinzregenten und dem Erzkanzler.
Nur ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt.
Der Orden unterscheidet in seiner Struktur zwischen Ritterstand, Senatorenstand und Ordensvolk.
weitere Informationen folgen!