Der Begriff Monarchie stammt vom Alt-Griechischen und bedeutet "Alleinherrschaft". Eine Monarchie ist eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes inne hat. Damit ist die Monarchie das Gegenstück der Republik.
Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie
variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (Parlamentarische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (Konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer
Macht (Absolute Monarchie). Letztere ist die ursprüngliche Form der Monarchie und auch die, die der Übersetzung „Alleinherrschaft“ am nächsten kommt (Grund dafür ist die Tatsache, dass in früheren
Zeiten eine Monarchie im Regelfall eine absolute Staatsform war, demokratische Formen der Monarchie entwickelten sich erst in der zweiten Hälfte des
2. Jahrtausends). Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl auf Lebenszeit
bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt.
Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z.B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich aber auch in neuerer
Zeit, z.B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan).
Die der Monarchie zu Grunde liegende Staatstheorie bzw. Ideologie ist der
Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Monarchomach, Antimonarchist oder auch
Republikaner.
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