Prinz
und Prinzessin sind die Bezeichnungen für alle nicht regierenden
und standesgemäßen Nachkommen souveräner Fürstenhäuser.
In Deutschland war es die Bezeichnung aller Mitglieder solcher standesherrlichen und regierenden Häuser, welche zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches bereits den Fürstentitel besassen. Prinz und
Prinzessin sind rangübergreifende Titel. Als Prinz und Prinzessin wurden und werden die Mitglieder einer königlichen, grossherzoglichen, herzoglichen oder fürstlichen Familie bezeichnet, die nicht
Chef des Hauses sind. Den Titel Erbprinz oder Kronprinz führen diejenigen Mitglieder der Familie, die entweder für die Thronfolge vorgesehen sind oder im Zuge der Erbfolge an die Spitze der Familie
treten werden.
Für mutmassliche, vermutliche und/oder wahrscheinliche Thronfolger gibt es entsprechend ihrer Bedeutung besondere Titel:
Zudem können Prinzen besondere Funktionen erfüllen oder einen speziellen Status innehaben:
Die Bezeichnung Prinz oder Prinzessin ist in Deutschland kein Adelstitel.